An den Wochenenden findet in jeder Gemeinde unserer Pfarrei mindestens ein Gottesdienst statt. Auch wertktags gibt es verschiedene Gottesdienstangebote. An Feiertagen sowie zu besonderen Anlässen gibt es eine eigene, teils abweichende Gottesdienstordnung.
Die aktuellen Gottesdiensttermine finden Sie im "Pfarrei Aktuell".
Gottesdienstordnung
In der Regel orientieren sich die Gottesdiensttermine an folgender Ordnung:
Samstag/Sonnabend | ||
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18.00 Uhr | SU/AH | Vorabendmesse (im Wechsel) |
18.00 Uhr | Nihö/NH | Vorabendmesse (im Wechsel) |
Sonntag | ||
9.30 Uhr | Swa/Pa | Sonntagsmesse (parallel: Kindergottesdienst) |
9.30 Uhr | AH/SU | (im Wechsel mit der Vorabendmesse) |
11.00 Uhr | BS | Sonntagsmesse (parallel: Kindergottesdienst) |
11.00 Uhr | Ebo | Sonntagsmesse (parallel: Kindergottesdienst) |
11.00 Uhr | NH/Nihö | (im Wechsel mit der Vorabendmesse) |
In unregelmäßigen Abständen werden diese Gottesdienste auch als Familiengottesdienste gestaltet, z.B. mit den Kitas oder Erstkommunionkindern. | ||
Montag | ||
18.00 Uhr | BS | Rosenkranz |
18.30 Uhr | AH | Rosenkranz |
Mittwoch | ||
9.15 Uhr | SU | Werktagsmesse |
18.00 Uhr | Swa/Ma | Werktagsmesse |
Donnerstag | ||
8.30Uhr | Swa/Pa | Rosenkranz |
9.00 Uhr | Swa/Pa | Wortgottesdienst |
10.00 Uhr | Nihö | Werktagsmesse |
18.00 Uhr | Nihö | Rosenkranz |
Freitag | ||
10.00 Uhr | Ebo | Werktagsmesse |
18.30 Uhr | AH | Rosenkranz |
19.00 Uhr | AH | Werktagsmesse |
Achtung: Durch Feiertage oder Abwesenheiten kann es zu Abweichungen kommen. Im "Pfarrei Aktuell" finden Sie die aktuellen Gottesdiensttermine.
Abkürzungen:
AH | Altenhain - Maria Geburt, Kirchstraße 12 |
BS | Bad Soden - St. Katharina, Salinenstraße 1 |
Ebo | Eschborn - Christ-König, Hauptstraße 52 |
NH | Neuenhain - Maria Hilf, Pfarrstraße 2 |
Nihö | Niederhöchstadt - St. Nikolaus, Kirchgasse |
SU | Sulzbach - Maria-Rosenkranzkönigin, Eschborner Straße 2a |
Swa/Ma | Schwalbach - St. Martin, Badener Straße 23 |
Swa/Pa | Schwalbach - St. Pankratius, Hauptstraße/Taunusstraße |
Mess-Intentionen und Mess-Stipendien
Beide Begriffe klingen für kirchlich ungeübte Ohren etwas fremd. Eine Mess-Intention ist die Messe, die man im besonderen Gebet für einen oder mehrere Verstorbene feiert. Dann wird der Name in der Messe genannt, damit alle mitbeten können. Das kann man im Pfarrbüro "bestellen". Dazu ist den Bestimmungen unseres Bistums entsprechend ein Mess-Stipendium in Höhe von 6,- Euro zu entrichten.
Die kirchlichen Bestimmungen sagen jedoch auch, dass dies für jede Messe nur einmal geschehen darf, was uns bei wenigen Messen pro Woche in große Schwierigkeiten bringen könnte, zumal dann auch eine der Sonntagsmessen ganz von Mess-Intentionen frei zu halten wäre. Die überzähligen Mess-Intentionen müssten wir in die Mission weiterleiten, damit dort – und nicht hier bei uns in den Gottesdiensten – für die Verstorbenen gebetet wird.
Als Pfarrer ist es mir nach dem Kirchenrecht "erlaubt", Mess-Stipendien anzunehmen. Ich tue es aber nicht, weil ich das berechtigte Interesse unserer Gemeindemitglieder erkenne, namentlich für ihre Verstorbenen mit der ganzen Gemeinde hier bei uns zu beten. Außerdem möchte ich jeglichen Schein von Geschäft oder Handel im Zusammenhang mit Mess-Intentionen vermeiden.
Ich halte deshalb die folgende Regelung bei uns für hilfreich: Mess-Intentionen (= das "Bestellen" einer Messe zum Gebet für einen Verstorbenen) gibt es weiterhin – und zwar auch durchaus mehrere für eine Messe. Dann können wir auch weiterhin für mehrere Verstorbene auf einmal beten. Damit wir so verfahren können, verzichten wir auf die Entgegennahme (das Bezahlen) von Mess-Stipendien und sind somit frei, mehrere Mess-Intentionen pro Messe anzunehmen. Die Messe "kostet" also nichts mehr! Ganz nebenbei entledigen wir uns mit dieser Regelung auch des unangenehmen Beigeschmacks, dass man eine Messe bezahlen könne. Das ist seit Martin Luthers Zeiten sowieso zunehmend weniger erklärbar und führt auch in die Irre. Die Verbindung von Geld und Messe ist leichter verständlich bei der Kollekte, durch die sich alle an den notwendigen Unkosten der Pfarrei oder zur Unterstützung kirchlicher Werke und Projekte beteiligen können. Mess-Stipendien haben damit nichts zu tun
Pfarrer Alexander Brückmann